Abwicklung der Auschreibung:

Mit der Umsetzung der Vergaberechtsreform sind öffentliche Auftraggeber im Ober-schwellenbereich verpflichtet, ihre Aufträge elektronisch auszuschreiben. Spätestens bis zum 18.10.2018 muss die Auftragsvergabe voll elektronisch abgewickelt werden.

 

Im Unterschwellenbereich besteht schon heute die Verpflichtung, die Vergabeunterlagen elekronisch zur Verfügung zu stellen. Die E-Vergabe ist bis zum 30.06.2019 verpflichtend umzusetzen.

 

Ihre Risiken:

Dadurch ensteht für Sie ein erhöhter Verwaltungs- und Kostenaufwand und nicht immer werden rechtliche Risiken erkannt.

 

Das bieten wir:

Als externer Dienstleister bieten wir die Durchführung des Vergabeverfahrens an - von der Vorbereitung über die Durchführung des Verfahrens bis hin zur Dokumentation.

Und wenn Sie wünschen auch ein Rundum-Sorglos-Paket.

 

Ihre Vorteile:

  • rechtssichere Vergabe- und Vertragsgestaltung
  • keine laufende Sach- und Personalkosten
  • "Vieraugenprinzip"
  • kostengünstige Abwicklung
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