Als öffentlicher Auftraggeber sind Sie zur Ausschreibung von Bauleistungen verpflichtet. Folgende Leistungen dürfen Sie von e-vergabe-service erwarten:
Beratung zur vergaberechtlichen und vertraglichen Gestaltung des Beschaffungs-vorhabens:
- Wahl der Vergabeart nach der VOB/A oder VOB/A EU
- Schwellenwertberechnung
- losweise Vergabe
- Beratung zur rechtssicheren bauvertraglichen Gestaltung
Beratung und Durchführung des Vergabeverfahrens:
- Empfehlung zur Formulierung der Vergabebekanntmachung
- Empfehlung zur Festlegung von Wertungskriterien
- Formulierung von Eignungsanforderungen der Bieter
- Durchführung des elektronischen Vergabeverfahrens inklusive Bekanntmachung und Versand der Vergabeunterlagen
- formelle Prüfung der Teilnahmeanträge/Angebote
- Nachfordern fehlender Erklärungen/Bieterkommunikation
- Empfehlung zur Wertung der Angebote
- Mitwirkung bei der Auftragserteilung
- Mitteilung an die nicht berücksichtigten Bieter
- Dokumentation
Im Sinne einer "Voll-Serviceleistung" bieten wir Ihnen die Durchführung des Vergabeverfahrens an:
Von Ihnen benötigen wir lediglich die Bau-Leistungsbeschreibung sowie Ihre Vergabeentscheidungen.