Als öffentlicher Auftraggeber sind Sie zur Ausschreibung von Lieferleistungen nach Maß-gabe der VOL/A oder nach der VgV verpflichtet.
Folgende Leistungen dürfen Sie von e-vergabe-service erwarten:
Beratung zur vergaberechtlichen und vertraglichen Gestaltung des Beschaffungsvorhabens:
- Wahl der Vergabeart nach der VOL/A, UVgO oder VgV
- Schwellenwertberechnung
- losweise Vergabe
- Beratung zur rechtssicheren Gestaltung des Liefervertrages
Beratung und Durchführung des Vergabeverfahrens:
- Empfehlung zur Formulierung der Vergabebekanntmachung
- Empfehlung zur Festlegung von Wertungskriterien
- Formulierung von Eignungsanforderungen der Bieter
- Durchführung des elektronischen Vergabeverfahrens inklusive der Bekanntmachung und dem Versand der Vergabeunterlagen
- formelle Prüfung der Teilnahmeanträge/Angebote
- Nachfordern fehlender Erklärungen/Bieterkommunikation
- Empfehlung zur Wertung der Angebote
- Mitwirkung bei der Auftragserteilung
- Mitteilung an die nicht berücksichtigten Bieter
- Dokumentation
Im Sinne einer "Voll-Serviceleistung" bieten wir Ihnen die Durchführung des Vergabe-verfahrens an:
Von Ihnen benötigen wir lediglich die Leistungsbeschreibung sowie Ihre Vergabe-entscheidungen.