Als öffentlicher Auftraggeber sind Sie zur Ausschreibung von Planungsleistungen nach Maßgabe der VgV verpflichtet.
Folgende Leistungen dürfen Sie von e-vergabe-service erwarten:
Beratung zur vergaberechtlichen und vertraglichen Gestaltung des Beschaffungsvorhabens:
- Schwellenwertberechnung
- losweise Vergabe/ Vergabe von Generalplanerleistungen
- Beratung zur rechtssicheren Gestaltung des Architekten-/Ingenieur-/oder Projektsteuerungsvertrages
Beratung und Durchführung des Vergabeverfahrens:
- Empfehlung zur Formulierung der Vergabebekanntmachung
- Empfehlung zur Festlegung von Wertungskriterien
- Formulierung von Eignungsanforderungen der Bieter
- Durchführung des elektronischen Vergabeverfahrens inklusive der Bekanntmachung und dem Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe
- formelle Prüfung der Teilnahmeanträge/Angebote
- Nachfordern fehlender Erklärungen/Bieterkommunikation
- Empfehlung zur Wertung der Angebote
- Mitwirkung bei der Vertragsverhandlung
- Mitteilung an die nicht berücksichtigten Bieter
- Dokumentation
Im Sinne einer "Voll-Serviceleistung" bieten wir Ihnen die Durchführung des Vergabe-verfahrens an:
Von Ihnen benötigen wir lediglich Ihre Vergabeentscheidungen.