Die rechtssichere Gestaltung von Vergabeverfahren ist zuweilen schwierig. Die Normenlage ist unübersichtlich. Insbesondere bei subventionierten Maßnahmen drohen bei Vergabeverstöße Mittelrückforderungen.
Die Durchführung des Vergabeverfahren durch Architekten und Ingenieure im Rahmen der Planungsaufträge ist rechtsunsicher. Rechtsberatungsleistungen sind regelmäßig nicht Gegenstand des Auftragsverhältnisses.
Ihr Vorteil duch unseren e-Vergabe-Service: